So individuell meine Arbeit ist, so individuell ist mein Honorar. Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.
Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung in aller Regel nicht. Heilpraktiker für Psychotherapie haben keine sogenannte Kassenzulassung, obwohl sie mit Genehmigung des Gesundheitsamts Therapie ausüben dürfen.
Es besteht nicht immer die Notwendigkeit, psychische Störungen beim Versicherer aktenkundig zu machen. Eine Gesprächstherapie ist - anders als etwa eine Psychoanalyse - nicht auf zahlreiche Termine angelegt. Die Konsultationen erfolgen vielmehr nach Bedarf. Das entscheiden immer Sie. Dadurch haben Sie die volle Kostenkontrolle.
Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung durch einen Heilpraktiker nur, wenn eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abgeschlossen wurde oder eine entsprechende private Versicherung abgeschlossen wurde. Eine Erstattung der Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz durch gesetzliche und private Krankenkassen ist bei entsprechenden Zusätzen oder Vereinbarungen möglich, aber nicht die Regel.